Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

22. November, 18:00 Uhr

Bild von FFZ

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Mittel zur Selbstbestimmung für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten persönlich zu regeln. Man sorgt für die Zeit von Geschäftsunfähigkeit vor. Das ist sicher nicht nur eine Frage für das Alter, sondern kann jederzeit jeden treffen.

  • Was muss man bedenken?
  • Wie weit muss man sein Leben vorab regeln?
  • Für wen kommen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Betracht?
  • Brauche ich als Eltern eine Vollmacht von meinem Volljährigen „Kind“?

Diese und andere Fragen soll der Vortrag beleuchten und beantworten.

Die Veranstaltung ist kostenfrei!

 

Informationen

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung bis zum 18.11.2021.

Referent: Dipl.-Bw. (BA) Peter Meier, Steuerberater, Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung DStV e.V.

Anmeldung über: Manuela Tolkmitt Tel. 07275/960-314,
über E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de oder
Heidi Untch Tel.: 07275 – 4316, über E-Mail: info@ffz-kandel.de

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten die Vorschriften der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz!

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